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Anfrage: Argentinienschweizer unterstützen

Geschäftsnummer:

02.3740

Eingereicht von:

Lombardi Filippo

Einreichungsdatum:

13.12.2002

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Argentinien; Bundesrat; Laden; Beitragssätze; Beiträge; Versicherung; Freiwillige; Personen; Werden; Stundung; Leisten; Schweren; Wirtschaftskrise; Einzige; Sind; Finden; Altersvorsorge; Vermieden; Rechnung; Lösung; Tragen; Argentinienschweizer; Wirtschaftlichen; Ermöglichen; Haben; Entrichten; AHV/IV; Schweizer; Beiträge; Neuberechnung

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zu ergreifen, welche die Neuberechnung der Beiträge, welche die Schweizer in Argentinien an die freiwillige AHV/IV zu entrichten haben, ermöglichen. Die neuen Beitragssätze sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Argentinienschweizer Rechnung tragen.

Im Weiteren wird der Bundesrat eingeladen, eine Lösung in Form einer allgemeinen Stundung für jene Personen zu finden, die trotz der neuen Beitragssätze nicht in der Lage sind, ihre Beiträge an die freiwillige Versicherung zu leisten. Es soll vermieden werden, dass Personen wegen der schweren Wirtschaftskrise in Argentinien aus einer Versicherung ausgeschlossen werden, welche ihre einzige sichere Altersvorsorge darstellt.

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Begründung

Argentinien leidet im Augenblick unter einer schweren Wirtschaftskrise, die bereits über 400 Argentinienschweizer veranlasst hat, dem Land den Rücken zu kehren und zum Teil völlig mittellos in die Schweiz zurückzukommen. Tatsächlich sind die meisten dieser Rückwanderer seit ihrer Ankunft in der Schweiz fürsorgeabhängig. Der Fall Argentinien hat ein offensichtliches Problem bei der Anwendung der freiwilligen AHV/IV im Falle schwerer Wirtschaftskrisen an den Tag gebracht.

Die Schwere der Situation in Argentinien hat den Bundesrat bereits veranlasst, das BSV und das EDA zu beauftragen, Lösungen für "Ausnahmefälle" zu finden. Allerdings handelt es sich hier um ein allgemeines Problem und nicht um vereinzelte Ausnahmefälle.

Die in Schweizerfranken zu leistenden Beiträge der Argentinienschweizer wurden aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Pesos und aufgrund des am 1. Januar 2002 geltenden Umrechnungskurses festgelegt. Nur zwei Wochen später, am 14. Januar 2002, wurde der Peso massiv abgewertet. Als Folge davon sehen sich die Versicherten in Argentinien nun gezwungen, für die Jahre 2002 und 2003 Beiträge zu leisten auf der Basis eines nominell vielleicht unveränderten Einkommens, das in Wirklichkeit aber einen grossen Teil seines ursprünglichen Wertes verloren hat. Bedingt durch die Inflation haben die Argentinienschweizer mittlerweile einen Kaufkraftverlust von 40 Prozent erlitten. Hinzu kommt, dass die Beiträge an die freiwillige AHV/IV in Schweizerfranken geschuldet sind und deshalb wegen der Abwertung der argentinischen Währung ein dreimal höherer Pesobetrag für die Überweisung in die Schweiz aufgewendet werden muss. Mussten Versicherte im vergangenen Jahr zur Begleichung des Minimalbeitrages (756 Franken) 500 Pesos aufwenden, so kostet sie dies heute 1500 Pesos. Die Verdreifachung des Betrages gilt selbstverständlich auch für Personen, die mehr als den Minimalbeitrag bezahlen.

Demzufolge stehen Zahlungen an die freiwillige Versicherung, soweit sie überhaupt noch geleistet werden können, heute in keinem Verhältnis mehr zu den realen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen, und viele sehen sich gänzlich ausserstande, ihrer Beitragspflicht nachzukommen.

Hinzu kommt, dass die Bankguthaben der Argentinienschweizer bis vor kurzem durch ein Regierungsdekret ("Corralito") blockiert waren, so dass Überweisungen ins Ausland praktisch unmöglich waren. Früher oder später riskieren Versicherte somit aus der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen zu werden; dies aufgrund von Umständen, auf die sie absolut keinen Einfluss haben. Erste Ausschlüsse aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise drohen bereits Ende 2002 zu erfolgen.

Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung über die freiwillige AHV/IV erlaubt eine Neuberechnung der Beiträge auch während einer Beitragsperiode, sofern der Versicherte eine wesentliche dauernde (strukturell bedingte) Änderung seiner Einkommensgrundlagen bzw. Vermögensverhältnisse nachweisen kann, jedoch nicht wegen "konjunktureller Schwankungen".

Eine dermassen gravierende und lange währende Abwertung der Landeswährung, wie sie Argentinien zurzeit erlebt, kann kaum als konjunkturelle Schwankung bezeichnet werden; vielmehr hat sie für die Betroffenen, auch wenn deren Einkommen nominell unverändert geblieben sind, eine ähnliche Wirkung wie strukturell bedingte Einkommensänderungen. Deshalb muss nun rasch eine Lösung (analog zu Art. 14 Abs. 3) gefunden werden: Die Beitragssätze sind neu zu festzulegen auf der Basis von Einkommen und Vermögen, die unter Berücksichtigung der veränderten Wechselkurse neu zu berechnen sind.

Trotz dieser Massnahme ist zu erwarten, dass nicht alle Betroffenen ihrer Zahlungspflicht nachkommen können. Dies gilt namentlich für Personen, welche den Mindestbeitrag zu leisten haben. Da davon in Argentinien 1076 Personen betroffen sind, muss eine umfassendere Lösung gefunden werden, als sie der Bundesrat vorschlägt.

Ich lade den Bundesrat ein, Massnahmen für eine allgemeine Stundung zu ergreifen. Diese Stundung soll allen Personen gewährt werden, die der Schweizerischen Ausgleichskasse mitgeteilt haben, dass sie wegen der Wirtschaftskrise nicht mehr in der Lage sind, ihrer Beitragspflicht nachzukommen. Ihre Zahlungsunfähigkeit ist eine Folge höherer Gewalt gemäss Artikel 13 Absatz 4 VFV.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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